Entwurf für Bayerisches Integrationsgesetz löst keine Probleme

7. April 2016

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, Landesverband Bayern

Frauenlobstr. 24, 80337 München, Tel. 089/531786, E-Mail: lv-bayern@vvn-bda.de

 

Stellungnahme zum Kabinettsentwurf für ein bayerisches Integrationsgesetz

Das bayerische Kabinett hat einen Entwurf für ein bayerisches Integrationsgesetz vorgelegt.

Der Entwurf ist inakzeptabel.

Er geht davon aus, dass Asyl nicht ein Recht ist, auf das Flüchtlinge Anspruch haben, sondern dass es selektiv als Gnade gewährt werden kann.

Er betrachtet Zuwanderer, insbesondere Flüchtlinge, als Bedrohung für die Gesellschaft.

Er gibt vor, Integration zu fördern, will aber mit der Vorgabe einer verpflichtenden bayerischen „Leitkultur“ Assimilation erzwingen.

Er enthält keinerlei neue Rechte für Zuwanderer, bedroht sie vielmehr mit verschiedensten Sanktionen (alle genannten Fördermaßnahmen unterliegen einem Haushaltsvorbehalt).

Er verpflichtet Staat und Kommunen zu nichts, was das angstfreie Zusammenleben aller Einwohner fördern könnte:

nicht zum Bau von mehr Sozialwohnungen für alle

nicht zur Einstellung von mehr Lehrkräften und Kindergartenpersonal

nicht zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung

nicht zum Schutz vor Lohn-Dumping und Ausbeutung auf unbezahlten Praktikumsplätzen.

Er macht das Recht von Kindern auf Schulbildung vom Aufenthaltsstatus der Eltern abhängig.

Er ignoriert das größte Hindernis, das der Integration entgegensteht, und sorgt nicht für Schutz vor rassistischen Angriffen und Diskriminierungen.

Er ermöglicht ausdrücklich die Sortierung von Besuchern/Nutzern von Bibliotheken, Schwimmbädern und anderen öffentlichen Einrichtungen nach Nationalität und Aufenthaltsstatus und ihre unterschiedliche Behandlung durch das Personal.

Er enthält pauschale Ermächtigungen zur Einschränkung von Grundrechten für Alle (Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung und Eigentum).

Er gibt „den Sicherheitsbehörden“ das Recht, „im Vorfeld strafrechtlicher Relevanz“ (d.h. ohne Straftatbestand und ohne richterliches Urteil) nach eigener Beurteilung der Verfassungskonformität von Handlungen/Aussagen gegen Einheimische wie Zuwanderer empfindliche Strafen zu verhängen (Bußen bis zu 50.000 Euro). Eine solche Sonderjustiz ist mit unseren Auffassungen von Demokratie unvereinbar.

Der Gesetzentwurf ist aus all diesen Gründen nicht akzeptabel.

München, 5.4.2016

Renate Hennecke, Landessprecherin