ES REICHT! Ausbildung und Arbeit statt Abschiebepolitik!

22. Juni 2017

AUFRUF ZUR BAYERNWEITEN DEMO

AM SAMSTAG, 24. JUNI 2017 IN MÜNCHEN

Auftakt Marienplatz 13:00 h   Am 24.06.2017 ruft ein breites Bündnis zu einer bayernweiten Demo gegen Arbeits- und Ausbildungsverbote und Abschiebungen auf! Seit der Ankunft vieler Flüchtlinge im Sommer 2015 sind Viele in Bewegung geraten. Mit großem Engagement traten Tausende ehrenamtliche Flüchtlingshelfer*innen für eine großartige Willkommenskultur ein. Nun stehen Geflüchtete und Unterstützer*innen vor einem Scherbenhaufen. Trotz großen Bemühens beim Deutscherwerb, bei der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen wird diese Arbeit von zuständigen Behörden, von der bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung unterlaufen.

Über 100 afghanische Männer wurden in den letzten Monaten von Deutschland nach Kabul abgeschoben. Viele der Betroffenen arbeiteten jahrelang hier und waren bestens integriert; einige standen kurz vor ihrer Hochzeit. Andere wurden abgeschoben, obwohl sie schwer krank sind. Die Zahl derer, die von Abschiebung bedroht sind, ist um ein Vielfaches höher. Flüchtlinge mit sogenannter „geringer Bleibeperspektive“, viele aus Afghanistan, bekommen Arbeitsverbote, sie dürfen nicht in Ausbildung, häufig gibt es nicht einmal einen Deutschkurs oder ein Praktikum. Die Bedrohung durch Abschiebungen und Arbeitsverbote wirken wie ein Fallbeil gegen das Bemühen um Integration. Es verurteilt die Betroffenen zum Nichtstun und treibt viele in eine psychische Ausnahmesituation. Es ist ein Schlag ins Gesicht für alle Haupt- und Ehrenamtlichen, für Schulen und Betriebe. Und es hat eine enorme Vergeudung von Steuergeldern zur Folge. In Petitionen, unzähligen Briefen und vielfältigen Protestaktionen in ganz Bayern wurde diese menschenverachtende Ausgrenzungspolitik angeklagt und kritisiert.

Wir sagen: Es reicht! So kann es nicht weitergehen. Es muss sich endlich etwas bewegen. Integration darf nicht bestraft werden. Wer einen Ausbildungsvertrag bekommt, soll eine Ausbildung machen dürfen. Wer eine Arbeit gefunden hat, soll diese antreten und behalten dürfen. Wir wehren uns auch gegen die Spaltung von Flüchtlingen entlang einer „besseren“ oder „schlechteren“ Bleibeperspektive und wenden uns gegen diese menschenverachtende Politik. Wenn sich die Regierung nicht bewegt, müssen wir uns bewegen!

Obwohl letzten Monat die Abschiebungen nach Afghanistan erst ein Mal ausgesetzt wurden, findet am 28.06.2017 der nächste Abschiebeflug nach Afghanistan statt. Potentiell betroffen sind alleinstehende Männer, die straftätig geworden sind und deren Asylverfahren rechtskräftig negativ beschieden wurde.

Also Kommt alle – Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, Geflüchtete, Lehrerinnen und Lehrer, Engagierte aus Initiativen, Menschenrechtsorganisationen, Verbänden und Parteien. Unser Protest muss laut und kraftvoll sein!

Den Aufruf finden Sie in mehreren Sprachen hier unter Es reicht – mehrsprachig mit Titelseite

Infostand der VVN-BdA im Rahmen des 1. Mai-Festes des DGB

Wie jedes Jahr ist die Kreisvereinigung München der VVN-BdA beim 1. Mai Fest des DGB mit einem Infostand vertreten.

Die 1. Mai-Feier des DGB, die heuer unter dem Motto „Wir sind viele. Wir sind eins“ steht, beginnt um 9.45 Uhr mit einer Auftaktkundgebung vor dem Gewerkschaftshaus und anschließender Demonstration zum Marienplatz, wo um 11 Uhr die Kundgebung beginnt.

Zum Programm am 1. Mai siehe unter Programm DGB -1-Mai-2017

Gedenkfeier zum Jahrestag der Befreiung des KZ Dachau und Gedenken in Hebertshausen

Dieses Jahr findet die Gedenkfeier am Sonntag, 30. April 2017 um 10.45 Uhr auf dem Appellplatz im Anschluss an die religiösen Feiern statt. Anschließend beginnt um 13 Uhr das Gedenken an die Opfer des ehem. „SS-Schießplatzes“ in Hebertshausen.

Näheres siehe unter Dachau und Hebertshausen, 30-04-2017

Veranstaltung zum 100. Geburtstag von Oskar Neumann

Am 30. April 1917 wurde Oskar Neumann, NS-Verfolgter und langjähriger Landesvorsitzender der VVN Bayern, geboren.

Aus diesem Anlass informiert das Archiv der Münchner Arbeiterbewegung über sein Leben und berichtet über die vorhandenen Nachlässe, welche eine Grundlage bieten für eine geplante Ausstellung im Herbst.

Näheres siehe 100. Geburtstag Oskar Neumann

Keine Ehrung der lettischen Waffen-SS! – Mahnwache vor dem Konsulat Lettlands

8. März 2017

Keine Ehrung der lettischen Waffen-SS!

Aufruf zur Mahnwache vor dem Honorar-Konsulat Lettlands in München

Seit 1991 treffen sich am 16. März, dem „Tag der Legionäre“, Veteranen der lettischen Legion der Waffen-SS zu einem Gedenk- und Ehrenmarsch zum Freiheitsdenkmal in Riga.

Im letzten Jahr marschierten am 16. März über 1.000 SS-Veteranen und ihre ultrarechten Anhänger durch Riga. Gleichzeitig wurden AntifaschistInnen durch Einreiseverbote bzw. Abschiebung als „unerwünschte Ausländer“ an Protesten gegen diese skandalöse Ehrung gehindert.

Dieser 16. März dient der Ehrung von Verbrechern: Zu den „Aufgaben“ der lettischen Waffen-SS-Einheiten gehörte die Ermordung der aus Deutschland in das Ghetto Riga verschleppten jüdischen Menschen.

Im Wald von Biķernieki erschossen sie an der Seite der deutschen Besatzer mindestens 35.000 Jüdinnen und Juden, Kriegsgefangene und WiderstandskämpferInnen.

70.000 Jüdinnen und Juden wurden in Lettland ermordet.

Unglaublich, aber wahr: Lettische Veteranen der Waffen-SS erhalten aus deutschen Rentenkassen Alters- und Kriegsopferrenten!

Wir fordern:

  • Schluss mit der Ehrung von Kriegsverbrechern und Mördern in Lettland !

  • Einstellung der Rentenzahlungen an Angehörige von SS-Verbänden und NS-Kollaborateure durch Deutschland !

Die VVN-BdA protestiert am 15. März 2017 deutschlandweit vor den Botschaften und Konsulaten Lettlands gegen den „Tag der Legionäre“.

Kommen Sie zur Mahnwache in München

am 15. März 2017, 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Ohmstr. 22, gegenüber Honorarkonsulat Lettland (U-Bahn Giselastr.)

Weitere Infos unter http://www.vvn-bda.de/keine-ehrung-der-lettischen-waffen-ss-internationale-protestkundgebungen/

Internationale Münchner Friedenskonferenz 17.-19.2

In der kommenden Woche beginnt die Internationalen Münchner Friedenskonferenz. Die VeranstalterInnen plädieren zum 15. Male für Sicherheit durch Verhandlungen, durch Frieden und Abrüstung. Sie will die Möglichkeiten einer zivilen Politik und die Erfolge gewaltfreien Handelns aufzeigen. Kommen Sie zur Münchner Friedenskonferenz und zu den Protesten gegen die „Sicherheitskonferenz“, setzen Sie mit uns ein Zeichen gegen Krieg und militärische Machtpolitik, für Frieden durch Abrüstung und Gerechtigkeit!

 

Fr. 17.2., 19:00 Uhr, Internationales Forum im Alten Rathaus,

mit Daniela Dahn (Publizistin und Autorin):

Kooperation oder Konfrontation mit Russland?;

Harald Welzer (Soziologe, FUTURZWEI- Stiftung Zukunftsfähigkeit):

Wie werden wir zukunftsfähig von Krieg und Umweltzerstörung?

Elsa Rassbach (US-Bürgerin in Deutschland, Filmemacherin und Journalistin):

Gewaltfrei gegen Drohnenkrieg

Einführung und Moderation:      Clemens Ronnefeldt,

Referent für Friedensfragen beim deutschen Zweig des Internationalen Versöhnungsbundes

Musik: Die Neurosenheimer ; Grußwort der LH München: Christian Vorländer, Stadtrat

 

Sa. 18.2., 10:00 Uhr, Gesprächsforum mit den ReferentInnen des Internationalen Forums,

im DGB- Haus, Schwanthalerstr. 64

 

Sa. 18.2., 19:00 Uhr, DGB- Haus: Friedensethik – Friedenspolitik

Mit Kirchen und Gewerkschaften im Gespräch.

Wie kann die Friedensbewegung ihren Zielen – Frieden, Abrüstung, Gerechtigkeit – näher kommen? Ausgangspunkt der Diskussion soll das Manifest „Schutz der Menschenrechte durch Prävention“ sein. Ist dieses Manifest geeignet, als Grundlage für gemeinsame Äußerungen und Aktivitäten von Kirchen und Gewerkschaften zu friedenspolitischen Themen zu dienen?

Podium: Stefan Maaß, Friedensbeauftragter der Evang. Landeskirche Baden;

Simone Burger, DGB-Region Regionsgeschäftsführerin und Vorsitzende DGB Kreisverband München; Wiltrud Rösch-Metzler, Bundesvorsitzende der internationalen katholischen Friedensbewegung pax christi. Moderation: Renate Börger, Journalistin, München

 

Hier finden Sie das Manifest „Schutz der Menschenrechte durch Prävention“.

http://www.friedenskonferenz.info/index.php?ID=50

und die Möglichkeit Ihre Unterstützung zu erklären

 

Sonntag 19.2. Friedensgebet der Religionen, 11.30 Uhr, Eine WeltHaus, Schwanthalerstr. 80

Motto: Trotz alledem

Das gesamte Programm und Informationen zu den ReferentInnen finden Sie hier:

http://www.friedenskonferenz.info/index.php?ID=1

 

Demonstration gegen die NATO-Sicherheitskonferenz Samstag, 18.2., 13 Uhr Stachus

45 Jahre nach dem „Radikalenerlass“ von 1972:

28. Januar 2017

45 Jahre nach dem „Radikalenerlass“ von 1972:

Erfolg gegen drohendes neues Berufsverbot in Bayern –

Kerem Schamberger wurde eingestellt

Die VVN-BdA Bayern gratuliert Kerem Schamberger zu seiner Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der Ludwig-Maximilians-Universität München zum 1. Januar 2017.

Die Anstellung war längst überfällig. Aber Bewerber für den öffentlichen Dienst in Bayern müssen einen „Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue“ ausfüllen. Kerem Schamberger hatte hier u.a. seine Mitgliedschaft in der VVN-BdA und der DKP angegeben, woraufhin die Universität München das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz um Auskunft ersuchte. Monatelang ließ sich daraufhin diese Behörde Zeit für eine Antwort. Entgegen deren Hinweisen auf angeblich verfassungsfeindliche Aktivitäten Schambergers sah die Universität München dann aber keinen Grund für die Verweigerung der Einstellung. Damit wurde ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Verfassungsauftrags „Freiheit von Kunst und Wissenschaft“ geleistet.

Möglich wurde dieser Erfolg durch das engagierte Eintreten der Verantwortlichen des Instituts für ihren Doktoranden Schamberger und durch die breite Unterstützung, die er erfahren hat.

Das große öffentliche Interesse an diesem drohenden „Berufsverbot“ für einen Antifaschisten und Marxisten lenkt den Blick auch wieder auf ein betrübliches Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte – der Ausgrenzung kritischer, links eingestellter Personen vor allem aus dem öffentlichen Dienst. In Nachfolge des sog. „Adenauer-Erlasses“ von 1950 beschlossen am 28. Januar 1972, also vor 45 Jahren, die Ministerpräsidenten der Länder den sog. „Radikalenerlass“, der in den knapp zwanzig Jahren seiner Gültigkeit zu etwa 3,5 Millionen Überprüfungen von Bewerbern, zu 11000 Verfahren und weit über 1000 „Berufsverboten“ führte. Vom individuellen Leid dieser unmittelbar Betroffenen abgesehen: Der „Radikalenerlass“ führte zu massiver Einschüchterung und politischer Anpassung vor allem junger Menschen – und auch zum Aufblähen der Verfassungsschutzbehörden, die den Feind traditionsgemäß in den „Linken“ sahen und auf dem rechten Auge meist „blind“ waren. Was Kritiker damals bereits deutlich machten, ist heute gängige Auffassung: Der „Radikalenerlass“ war niemals Schutz für Demokratie und Verfassung, sondern baute demokratische Rechte ab.

Der Fall Schamberger, der über die Bundesrepublik hinaus bekannt wurde, macht aber auch darauf aufmerksam, wie sehr das Bayerische Innenministerium und seine Behörde, das Landesamt für Verfassungsschutz, noch immer in den Schützengräben des kalten Krieges verharren. Bayern hatte als letztes Bundesland 1991 den „Radikalenerlass“ abgeschafft, um danach als damals einziges Bundesland den erwähnten „Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue“ als Nachfolgeinstrument einzuführen. Bayern wollte Vorreiter bleiben in der Abwehr kritischer, linker Menschen und Vorreiter bleiben im Kampf gegen den sog. „Linksextremismus“. Jahrzehntelange Verharmlosung der Gefahr von rechts war die Folge – bis hin zum Versagen auch des Bayerischen Verfassungsschutzes bei den NSU-Morden.

In den jährlichen bayerischen Verfassungsschutzberichten sowie in der Liste „verfassungsfeindlicher“ Organisationen, die Bewerbern für den öffentlichen Dienst vorgelegt wird, ist auch die VVN-BdA aufgeführt. Damit wird dieser vor 70 Jahren von ehemaligen NS-Opfern gegründeten Organisation die demokratische Legitimität abgesprochen und werden ihre Mitglieder als Verfassungsfeinde diffamiert. Das zeigt besonders deutlich, wie sehr das Bayerische Innenministerium den Verfassungsschutzbericht als politisches Kampfmittel nutzt.

45 Jahre nach Verabschiedung des „Radikalenerlasses“ sollte auch in Bayern endgültig Schluss sein mit der unheilvollen Ausgrenzung von Demokraten und AntifaschistInnen und der Drohung mit „Berufsverboten“. Deshalb: Dieser „Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue“ gehört abgeschafft.

München, Januar 2017

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und

Antifaschisten / Landesverband Bayern

Als pdf-Datei siehe Erklärung VVN Bayern zu Kerem Schamberger und 45 Jahre Radikalenerlass

Versagt vor der Geschichte – Zum NPD-Verbotsurteil

17. Januar 2017

Versagt vor der Geschichte Zum NPD-Verbotsurteil

An allen Gedenktagen an die Opfer des NS-Regimes, so sicher auch am bevorstehenden 27. Januar, werden von den politisch Verantwortlichen in Deutschland Reden gehalten in denen man die Verbrechen des deutschen Faschismus benennt und ein „Nie wieder!“ verspricht.

Aber wenn es darauf ankommt die Konsequenzen aus den Millionen Opfern dieses verbrecherischen Regimes zu ziehen und zwar die allereinfachste und naheliegendste, nämlich dass die dafür verantwortlichen politischen Kräfte nie Gelegenheit erhalten dürfen einen erneuten Anlauf zur Errichtung eines ähnlichen menschenfeindlichen Regimes zu errichten, wird versagt.

Es wird aber nicht einfach aus Unvermögen, sondern, wenn man das Anti-Verbots- Trommelfeuer der letzten Monate in Politik und Medien betrachtet, es wird vorsätzlich versagt.

Eine neo-nationalsozialistische Partei soll es in Deutschland geben dürfen, das ist die Quintessenz all dieser Aktivitäten.

Zu den historischen Verbrechen des deutschen Faschismus gehören auch die knapp 200 Toten seit 1990 und die rassistischen Mobilisierungen der letzten zwei Jahre bei denen die NPD eine wesentliche Rolle gespielt hat. Sie hat Strukturen, Ideologie und hasserfüllte Parolen zur Verfügung gestellt, was sogar noch aus Steuermitteln finanziert wird. Das macht deutlich, dass von der NPD Gefahr ausgeht unabhängig davon, ob sie in Parlamenten sitzt oder nicht.

Außerdem wurde vorsätzlich darauf verzichtet, dem völkischen Nationalismus wie er auch durch die AfD vertreten wird, einen Riegel vorzuschieben.

Dazu sagen wir Nein: Faschismus gehört verboten, weil er keine Meinung ist, sondern ein Verbrechen. Die NPD hat, ebenso wie andere faschistische Gruppierungen keinen Anspruch auf Legalität.

An dieser Lehre der Geschichte halten wir fest.

Cornelia Kerth

Bundesvorsitzende der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V

Karlsruhe, 17.01.17

http://vvn-bda.de/versagt-vor-der-geschichte-zum-npd-verbotsurteil/

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V.BundesvereinigungMagdalenenstr. 19, 10365 BerlinTel.: +49 (0)30-55579083-2, Fax: +49 (0)30-55579083-9E-Mail: bundesbuero@vvn-bda.dewww.vvn-bda.de

Kundgebung für eine angstfreie und offene Gesellschaft

Am 22. Dezember organisiert Bellevue di Monaco wieder eine Kundgebung.

Aus der Ankündigung:

Angst? – Sicher ned! Für eine offene Gesellschaft!

Am 22. Dezember kommt die Stadtgesellschaft vor Weihnachten noch einmal zusammen, zur Besinnung und feiert in einem ihrer schönsten Salons vor der Bayerischen Staatsoper zusammen mit prominenten Künstlern, Musikern und Rednern. München steht wieder einmal ein für Humanismus, Einigkeit und eine offene Gesellschaft.

Nationalistische Populisten, Angstmacher und Hetzer haben uns im vergangenen Jahr oft genug ihre fremdenfeindlichen „postfaktischen“ Themen und Theorien aufgedrängt – Schluss damit! Auf ein Jahr 2017 in dem wir die Herausforderungen besonnen, konstruktiv, mit Verstand gemeinsam angehen! PS: Wir schaffen das! Wenn wir wollen. Wir-sind-alle-von-Wo-600

70 Jahre Bayerische Verfassung

1. Dezember 2016

70 Jahre Bayerische Verfassung

Verfassung ernst nehmen –

dem populistischen Ruf nach Leitkultur entgegentreten !

Am 1. Dezember 1946 wurde mit einer Volksabstimmung die Bayerische Verfassung angenommen. Unter den (wenigen) Frauen und Männern im vorbereitenden Verfassungsausschuss und in der verfassungs-gebenden Landesversammlung waren viele, die selbst in der NS-Zeit Verfolgung erlitten hatten oder ins Exil getrieben wurden. Sie waren sich – unabhängig davon, ob sie der CSU, der SPD, der KPD angehörten oder parteilos waren – einig, dass diese Verfassung vor allem dem Ziel zu dienen hatte, einen neuerlichen Weg in eine Nazidiktatur zu versperren und einen dauerhaften demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu sichern. Aus dem Widerstand und dem Exil brachten sie ihre Überlegungen in die Beratungen ein. So ist in der Bayerischen Verfassung von 1946 – wie auch in anderen Länderverfassungen – der Bezug auf den deutschen Faschismus stellenweise noch direkter zu spüren als im Grundgesetz von 1949. Dies zeigt sich besonders in folgenden Festlegungen:

Gegen Nationalsozialismus und Militarismus

Weil die Verfassung geschaffen wurde in der Absicht, eine Nazidiktatur nie mehr zu ermöglichen, wurde im letzten Artikel 184 festgelegt, dass „Die Gültigkeit von Gesetzen, die gegen Nationalsozialismus und Militarismus gerichtet sind oder ihre Folgen beseitigen wollen, […] durch diese Verfassung nicht berührt oder beschränkt“ werden. Damit wird das Grundanliegen der Verfassungsgeber 1946 deutlich.

Umfassendes Asylrecht

Weil während der Nazidiktatur Hunderttausende ihre Rettung dem Asyl in anderen Ländern verdankten, wurde in Artikel 105 festgelegt, dass „Ausländer, die unter Nichtbeachtung der in dieser Verfassung niedergelegten Grundrechte im Ausland verfolgt werden und nach Bayern geflüchtet sind, nicht ausgeliefert und ausgewiesen werden“ dürfen.

Gegen Rassen- und Volkerhass

Weil die Naziideologie auf rassistischer Grundlage beruhte, zur Ausgrenzung vieler Menschen aus der „Volksgemeinschaft“ und letztlich zu Krieg und Vernichtung führte, wurde in Artikel 119 schlicht formuliert: „Rassen- und Völkerhass zu entfachen ist verboten und strafbar.“

Verpflichtung wirtschaftlicher Tätigkeit auf Gemeinwohl

Weil soziale Unsicherheit Menschen vor 1933 anfällig machte für die Nazipropaganda und weil Großkonzerne ihre wirtschaftliche Macht zu politischen Zwecken missbrauchten, sollte die „gesamte wirtschaftliche Tätigkeit […] dem Gemeinwohl“ dienen, wurde die Zusammenballung wirtschaftlicher Macht verboten und das Recht auf Arbeit verankert (Art. 151-177).

Diese Festlegungen zeigen besonders deutlich, dass die Bayerische Verfassung von 1946 – wie auch das Grundgesetz von 1949 – entstanden ist als Gegenentwurf zur Praxis und Ideologie des Nationalsozialismus. Aber sie sind bis heute noch wenig bekannt, wurden vergessen – oder auch absichtsvoll verschwiegen. Denn zu deutlich würde dann der Widerspruch zu heutiger Realität, in der

  • die extreme Rechte immer wieder verharmlost,

  • das Asylrecht oft missachtet,

  • Rassismus im Alltag gang und gäbe

  • und das politische Gewicht von Konzernen überdeutlich ist.

Der 70. Jahrestag der Bayerischen Verfassung sollte Anlass sein, sich mit deren menschenrechtlichen, sozialstaatlichen und antifaschistischen Normen wieder genauer zu beschäftigen. Sie sind Richtschnur für politisches und gesellschaftliches Handeln im Freistaat; das sind die wirklichen Leitlinien.

Sie stehen damit im Gegensatz zu populistischen Forderungen nach einer „Leitkultur“, deren heimattümelnde Unbestimmtheit bloßer Stimmungsmache dient und letztlich zur Ausgrenzung anderer Menschen und Kulturen dient. Auf eine demokratische bayerische Tradition oder auf die Bayerische Verfassung kann sich solche „Leitkultur“ nicht berufen.

(Entschließung der Landesdelegiertenkonferenz der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Bayern, Nürnberg/16.10.2016)

Als pdf-Flyer siehe P_Flyer_VVN_Bayern_Verfassung_210x297

 

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